Es ist jedem von uns wahrscheinlich schon einmal passiert: Kurz nicht aufgepasst oder ein Schild übersehen und schon wurde man geblitzt oder der Strafzettel klemmt unterm Scheibenwischer. Bußgelder sind ärgerlich – aber was passiert eigentlich, wenn man mit einem Mietwagen geblitzt wird oder einen Strafzettel am Mietwagen bekommt? Was nach dem Blitzer oder dem Strafzettel auf Sie zukommt, verraten wir Ihnen in diesem Artikel.
Geblitzt mit dem Mietwagen – Bekomme ich ein Bußgeld?
Auch mit einem Mietwagen müssen Sie sich an die Verkehrsregeln halten und können natürlich auch gegen diese verstoßen, logisch. Wenn man einmal unachtsam war, ist trotzdem so viel sicher: Um ein Bußgeld kommen Sie meist nicht herum, welches auch Sie selbst zahlen müssen. Nachdem Sie geblitzt worden sind, bekommt der- oder diejenige einen Bußgeldbescheid, auf den/die das Fahrzeug zugelassen ist. In unserem Fall ist das die Autovermietung. Ab dort an spielt sich meist eines der beiden folgenden Szenarien ab:
- Das Ordnungsamt identifiziert anhand der Mietwagen Ordnungsnummer die Autovermietung. Die Autovermietung erhält Post von der Bußgeldstelle und kann mit dem Blitzerfoto und dem Kennzeichen den Mietwagen Ihnen zuordnen und leitet Ihre Kontaktdaten an die Bußgeldstelle weiter, die sich dann direkt mit einem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid an Sie wendet.
- Die Autovermietung erhält den Bußgeldbescheid direkt und bezahlt das Bußgeld vorab. Danach wendet sie sich an Sie und fordert das Bußgeld von Ihnen zurück.
Wichtig zu beachten ist in beiden Fällen jedoch, dass Autovermietungen häufig eine Bearbeitungsgebühr für das Bußgeld in Rechnung stellen. In welcher Höhe sich diese Bußgeld-Bearbeitungsgebühr befindet, ist unterschiedlich. Wenn Sie zum Zeitpunkt nicht der Mietwagen Fahrer waren, bekommen Sie je nach Buchung noch zusätzliche Gebühren in Rechnung gestellt – informieren Sie sich also vorab, wer den Mietwagen alles fahren darf.
Sollten Sie sich im Ausland befinden, können nicht nur höhere Bußgelder auf Sie zukommen, sondern auch höhere Bearbeitungsgebühren. Zum Vergleich: Während man bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 20 km/h in Deutschland ein Bußgeld ab €88 erhält, können in Frankreich direkt €135 und in Italien sogar direkt €175 fällig werden.
Mit dem Mietwagen Strafzettel bekommen
Wenn Sie nicht mit dem Mietwagen geblitzt worden sind, sondern stattdessen zum Beispiel fürs Falschparken einen Strafzettel erhalten haben, ist das Prozedere ähnlich. Entweder die Bußgeldstelle wendet sich an die Autovermietung und diese leitet Ihre Kontaktdaten weiter, oder die Autovermietung geht in Vorkasse und holt sich das Geld von Ihnen zurück. Sollten Sie einen Strafzettel erhalten, bei dem die Zahlungsaufforderung und Bankdaten direkt angegeben sind, bezahlen Sie diese ebenfalls direkt.
Und was passiert, wenn man das Bußgeld nicht zahlt? Dann erhält man von der Bußgeldstelle oder der Autovermietung ein paar Wochen später zunächst eine Mahnung und wenige Wochen später auch Post vom Gerichtsvollzieher. Je nachdem, wie schwerwiegend der Verstoß war, können Sie auch bei einem Mietwagen Punkte in Flensburg erhalten oder Ihren Führerschein entzogen bekommen.
Wie eingangs bereits erwähnt: Um ein Bußgeld kommen Sie mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit nicht herum, wenn Sie – wenn auch durch Unachtsamkeit – gegen die Verkehrsregeln verstoßen sollten. Was Sie auf jeden Fall jedoch tun sollten, ist, jedes Dokument auf ihre Richtigkeit zu prüfen und bei einem Strafzettel unter den Scheibenwischern bestenfalls Beweisfotos vor Ort machen. So können Sie bestenfalls horrenden Bearbeitungsgebühren oder irrtümlich ausgestellten Bußgeldern entgehen.